Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer - Wissenswertes zur aktuellen Steuer auf Kapitalerträge
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum 01. Januar 2009 trat eine Änderung der Besteuerung von Kapitalerträgen in Kraft, die weitreichende Folgen für jeden Privatanleger hat. Unabhängig davon, ob Sie persönlich Aktien, Investmentfonds, Zertifikate oder Sparguthaben in Festgeld oder Tagesgeld bevorzugen: Sie sind von den steuerlichen Änderungen betroffen.
Seit Januar 2009 werden alle Kapitalerträge, die aus Zinsen, Dividenden oder durch Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften stammen, mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls 8 bzw. 9 Prozent Kirchensteuer (je nach Bundesland) besteuert. Die Abgeltungssteuer wird direkt einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Anders als vorher ist es nicht zwingend erforderlich, die Gewinne und Verluste im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu dokumentieren und der Besteuerung nach dem persönlichen Steuersatz zu unterwerfen. Sollte der persönliche Steuersatz jedoch unter den genannten 25 Prozent liegen, kann eine Veranlagungsoption gewählt werden, um die zuviel abgeführten Steuern zurückerstatten zu lassen.
Gibt es Möglichkeiten, um von der Abgeltungssteuer nicht betroffen zu werden?
Nicht direkt. Es gibt allerdings Anlagemöglichkeiten, die eine Umgehung der Abgeltungsbesteuerung ermöglichen. So besteht z. B. Bestandsschutz für alle Wertpapierkäufe, welche vor dem 31.12.2008 getätigt wurden.