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Entschädigungsfall

Verhalten im Entschädigungsfall

Tagesgeld und Festgeld gelten auch deshalb als sehr sichere Geldanlagen, weil das vorhandene Emittentenrisiko oftmals durch die Einlagensicherung bis zu bestimmten Betragsgrenzen abgesichert ist. Doch wie muss sich der Sparer verhalten, wenn der Entschädigungsfall eintritt, d. h. weil eine Bank insolvent geworden ist? Worauf ist zu achten? Zunächst einmal ist es wichtig zu unterscheiden, ob der Entschädigungsfall die gesetzliche oder die private Einlagensicherung betrifft und ob es sich um eine inländische oder eine ausländische Bank handelt, die zahlungsunfähig geworden ist.

Die gesetzliche Einlagensicherung

Die gesetzliche Einlagensicherung hat für alle Staaten Gültigkeit, die Mitglied in der Europäischen Währungsunion sind, also den Euro als offizielles Zahlungsmittel haben. Sollte eine in diesen Staaten ansässige Bank die Kundeneinlagen auf dem Tagesgeld- oder Festgeldkonto nicht mehr zurückzahlen können, so greift das Sicherungssystem bis zu einem Betrag von derzeit 100.000 Euro je Anleger. Bis zu diesem Betrag werden die Kundeneinlagen zu einhundert Prozent zurückgezahlt. Es gibt also keine Eigenbeteiligung des Anlegers.

Tritt ein Entschädigungsfall ein, so wird der Kunde automatisch informiert - in Deutschland durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB). In einem dem Schreiben beiliegenden Formular muss der betroffene Anleger nun seine Entschädigungsansprüche anmelden, wozu er ein Jahr ab Benachrichtigung Zeit hat, um den Bogen wieder zurück senden. Maximal 20 Arbeitstage nach dem Anmelden der Ansprüche muss der Anleger sein Kapital zurückbekommen. Die gesetzliche Grundlage ist aktuell der Paragraph 5 Abs. 4 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Die Neufassung des Gesetzes sieht ab dem 31.05.2016 eine Verkürzung der Frist auf 7 Tage vor. Auf dievon der EU erlaubte, stufenweise Verkürzung der Frist wurde in Deutschland verzichtet.

Die freiwillige Einlagensicherung

Vor allem viele deutsche Banken haben sich über die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung hinaus zusätzlich noch verpflichtet, eine private (freiwillige) Einlagensicherung zu betreiben, die ebenfalls über verschiedene Einlagensicherungsfonds durchgeführt wird.

Die meisten deutschen Banken sind im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken Mitglied. Die Entschädigungssummen sind hier deutlich höher, denn jede der Mitgliedsbanken haftet bis zu 30 Prozent des Eigenkapitals der jeweils betroffenen Bank – natürlich pro Kunde. Ab dem 1. Januar 2015 sinkt die Absicherung auf 20 Prozent des Eigenkapitals. Hat die insolvente Bank also ein Eigenkapital von beispielsweise 80 Millionen Euro, wären bis Ende 2014 also 24 Millionen Euro pro Kunde auf dem Tages- oder Festgeldkonto geschützt. Ab 2015 liegt der abgesicherte Betrag immer noch bei 16 Millionen Euro (pro Kunde) - was in der Regel ausreichend sein dürfte. Auch in diesem Fall muss der Kunde im Prinzip nur auf ein Schreiben antworten und seine Ansprüche geltend machen.

Entschädigungsfall im Ausland – Was ist zu beachten?

Deutlich schwieriger kann das geltend machen der Ansprüche und das Erhalten einer Entschädigung sein, wenn die betroffene Bank sich in einem Staat außerhalb der Europäischen Währungsunion befindet. Innerhalb der Währungsunion ist das Verfahren wie oben angeführt identisch mit dem bei einer deutschen Bank, weil auch dann die gesetzliche Einlagensicherung gilt.

Wird jedoch eine Bank außerhalb der Eurozone insolvent, so kommt es darauf an, welche Entschädigungssummen aufgrund der eventuell vorhandenen Einlagensicherung in welcher Zeit gezahlt werden. Hier gibt es nicht nur von Staat zu Staat, sondern mitunter auch von Bank zu Bank Unterschiede.

Der Anleger sollte sich daher konkret an die betroffene Bank wenden (natürlich schriftlich), und seine Ansprüche darlegen. Mitunter kann auch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) dabei helfen, den richtigen "Ansprechpartner" im Ausland zu finden. Nicht wenige Banken im Nicht-Euro-Ausland haben übrigens leider gar keine Einlagensicherung.

Welche Banken bieten besonders hohe Sicherheit?

Welche Banken besonders umfangreich abgesichert sind, zeigen Ihnen die Angaben zur Höhe der Einlagensicherung in unseren Vergleichen und Rechnern:

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