Gesetzliche Einlagensicherung
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB)
Sparer und Anleger, die ihre Ersparnisse auf Konten bei deutschen Banken angelegt haben, brauchen sich bezüglich der Sicherheit ihrer Einlagen keine Sorgen zu machen. Für die getätigten Einlagen besteht eine Sicherungspflicht, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist und demzufolge von den einzelnen Geldinstituten zwingend eingehalten werden muss.
Die Grundlage für diese Einlagensicherung bildet eine Richtlinie der EU: Für alle in den EU-Mitgliedstaaten ansässigen und aktiven Geldinstitute ist gesetzlich vorgeschrieben, eine Einlagensicherung vorzunehmen.
Die besagte Richtlinie wurde im Jahr 1997 von der EU verabschiedet, galt bis Ende Juni 2009 und sah vor, dass Spareinlagen mindestens bis in Höhe von 20.000 Euro zu 90 Prozent besichert sein müssen. Seit dem 1. Juli 2009 gilt eine gesetzliche Absicherung von 50.000 Euro zu 100 Prozent, seit dem 01.01.2011 werden zu 100 % Prozent 100.000,- Euro pro Person abgesichert.
Dies bedeutet, dass dem Sparer bzw. Kontoinhaber im Falle einer Bankinsolvenz 100 Prozent seiner Anlage im Falle einer Bankinsolvenz auf jeden Fall erstattet werden, jedoch begrenzt auf eine maximale Entschädigungssumme von 100.000 Euro. Sollte sich die Spareinlage zum Beispiel auf 110.000 Euro belaufen, werden ihm genau 100.000 Euro erstattet. Bei 100.000 Euro Spareinlage erhält der Sparer im Entschädigungsfall die maximale Summe von 100.000 Euro. Bei höheren Anlagebeträgen besteht ein Restrisiko: Sofern das insolvente Kreditinstitut keinem weiteren Sicherungsfonds angeschlossen ist, wäre dieses Geld verloren.
Die deutsche Regierung hat die Richtlinie der EU 1:1 umgesetzt und ein entsprechendes Gesetz erlassen. Dieser Schutz wird über die "Entschädigungseinrichtung deutscher Banken" garantiert, der alle deutschen Geldinstitute angeschlossen sind.
Etliche Kreditinstitute, die auf dem deutschen Markt aktiv sind, haben sich weiteren Sicherungseinrichtungen angeschlossen, um die Sicht-, Spar- und Termineinlagen ihrer Kunden noch besser schützen zu können. Daher existieren neben der "Entschädigungseinrichtung deutscher Banken" noch weitere Sicherungseinrichtungen, die auf den nachfolgenden Seiten vorgestellt werden.
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands
- Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken
- Sparkassenstützungsfonds des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes
- Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
- Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen
Wie hoch die Einlagensicherung für alle in unserem Tagesgeld-Vergleich vorgestellten Banken im Detail ist, haben wir auf der folgenden Seite für Sie zusammengetragen: