Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen
Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen
Bereits seit einigen Jahren ist festzustellen, dass auch zunehmend mehr private Bausparkassen in den Anlagebereich einsteigen und mit attraktiven Konditionen für Tagesgeld- und Festgeldanlagen aufwarten. Hierbei stellt sich zahlreichen Interessenten die Frage, wie es um die Einlagensicherung steht, da Bausparkassen schließlich keine klassischen Banken sind.
Dies Frage ist ganz einfach zu beworten: Auch die Sicht-, Spar- und Termineinlagen bei privaten Bausparkassen unterliegen einer Einlagensicherung. Die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung der Kontoguthaben bzw. von Spareinlagen erfolgt genau wie bei den privaten Banken, nämlich über die "Entschädigungseinrichtung deutscher Banken". Diese bietet jedoch lediglich einen grundlegenden Schutz: Die Einlagen sind bis zu einer maximalen Entschädigungssumme von 100.000 Euro zu 100 Prozent besichert. Damit die Beträge, die über die Grenze hinausreichen, ebenfalls besichert sind, haben sich die privaten Bausparkassen weiteren Sicherungseinrichtungen angeschlossen. Es existieren gleich zwei Einrichtungen dieser Art:
Einlagensicherungsfonds der Bank-Bausparkassen
Bei der ersten Einrichtung handelt es sich um den "Einlagensicherungsfonds der Bank-Bausparkassen". Dieser Fonds sichert die Kundeneinlagen inklusive der angelaufenen Zinsen vollständig in unbegrenzter Höhe ab. Zu den privaten Bausparkassen, die dem "Einlagensicherungsfonds der Bank-Bausparkassen" angeschlossen sind, zählen folgende Institute:
- Allianz Dresdner Bauspar AG
- Deutsche Bank Bauspar AG
- Vereinsbank Victoria Bauspar AG
Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V.
Bei der zweiten Sicherungseinrichtung, die neben dem "Einlagensicherungsfonds der Bank-Bausparkassen" existiert, handelt es sich um den "Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V.", der zwischen Bauspareinlagen und sonstigen Einlagen unterscheidet. Die Bausparguthaben der Sparer sind vollständig in unbegrenzter Höhe besichert. Bei den sonstigen Guthaben (Girokonten, Tagesgeld und Festgeld) besteht eine Absicherung bis zu 250.000 Euro zu 100 Prozent je Kunde.
Abschließend folgt eine Übersicht der privaten Bausparkassen, die an den "Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V." angeschlossen sind:
- Aachener Bausparkasse AG
- Alte Leipziger Bauspar AG
- Bausparkasse Mainz Ag
- BHW Bausparkasse AG
- Debeka Bausparkasse AG
- Deutsche Bausparkasse Badenia AG
- Deutscher Ring Bausparkasse AG
- HUK-Coburg Bausparkasse AG
- Signal Iduna Bauspar AG
- Quelle Bauspar AG
- Wüstenrot Bausparkasse AG
Weitere freiwillige Sicherungssysteme zum Schutz der Einlagen auf Sicht-, Spar- und Terminguthaben stellen wir Ihnen auf den folgenden Seiten vor:
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands
- Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken
- Sparkassenstützungsfonds des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes
- Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Wie hoch die Einlagensicherung für alle in unserem Tagesgeld-Vergleich vorgestellten Banken im Detail ist, haben wir auf der folgenden Seite für Sie zusammengetragen: