Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
In der heutigen Zeit ist es längst nicht mehr so, dass private Anleger ihr Kapital ausschließlich auf dem Sparbuch oder dem Tagesgeldkonto horten. Immer mehr Privatanleger entscheiden sich auch für Geldanlagen, die an den Erwerb von Wertpapieren gekoppelt sind. Schon seit Jahren ist festzustellen, dass immer mehr Anlagen dieser Art getätigt werden.
Natürlich muss auch in diesem Bereich der Geldanlage ein ausreichender Schutz des Kapitals bestehen. Aus diesem Grund wurde die "Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen" (EdW) gegründet. Ihre Aufgabe besteht in erster Linie darin, den Kleinanleger bzw. dessen getätigte Anlagen zu schützen. Der Schutz erstreckt sich über Depots und die darin enthaltenen Wertpapiere.
Bei den typischen Finanzdienstleistern, die der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen angeschlossen sind, handelt es sich größtenteils um Banken, Onlinebroker und Vermögensverwalter. Letzten Endes sind alle Unternehmen, die über eine Zulassung als Wertpapierhandelsunternehmen verfügen, an die EdW angeschlossen. Insgesamt sichern etwa 780 Unternehmen (Stand 2008) die Einlagen ihrer Kunden über die EdW ab.
Die Absicherung der Wertanlagen ist der gesetzlichen Einlagensicherung für Spareinlagen sehr ähnlich. Auch hier verhält es sich so, dass 100 Prozent der Einlagen bis zu einer maximalen Entschädigungssumme von 100.000 Euro besichert sind (gilt seit dem 1. Januar 2011). Hierbei ist zu beachten, dass die Absicherung nicht je Depot, sondern je Kunde gilt. Des Weiteren greift die Absicherung ausschließlich dann, wenn die Währung des geführten Depots entweder auf Euro oder die Währung eines EU-Mitgliedstaates lauten.
Die Entschädigungseinrichtung selbst ist übrigens ein Sondervermögen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und gilt als bewährt. Immerhin musste sie seit dem Jahr 1999 bereits 16 Mal (Stand 2008) einspringen und Kapital zur Entschädigung privater Anleger ausschütten.
Der eigentliche Ablauf einer Entschädigung gestaltet sich vergleichsweise einfach: Sofern ein Schadensfall durch die BaFin (Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen) festgestellt wurde, setzt sich die EdW direkt mit den betroffenen Anlegern in Verbindung. Diese müssen anschließend eine Schadensmeldung ausfüllen und diese mit Hilfe entsprechender Dokumente wie Konto- und Depotauszügen belegen. Sofern ein Anspruch auf Entschädigung festgestellt werden kann, wird die Entschädigungszahlung auf das angegebene Girokonto geleistet.
Wie bereits erwähnt wurde, sind unter anderem auch Onlinebroker an die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen angeschlossen. Zu den führenden dieser Anbieter zählen unter anderem:
- comdirect bank AG
- Cortal Consors
- DAB Bank AG
- Flatex AG
Wobei zu beachten ist, dass comdirect bank, Cortal Consors und die DAB Bank darüber hinaus auch dem Bundesverband deutscher Banken angehören und die Sicht-, Spar- und Termineinlagen ihrer Kunden so in weit höherem Umfang absichern, als es die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen tut.
Weitere freiwillige Sicherungssysteme zum Schutz der Einlagen auf Sicht-, Spar- und Terminguthaben stellen wir Ihnen auf den folgenden Seiten vor:
- Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands
- Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken
- Sparkassenstützungsfonds des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes
Wie hoch die Einlagensicherung für alle in unserem Tagesgeld-Vergleich vorgestellten Banken im Detail ist, haben wir auf der folgenden Seite für Sie zusammengetragen: