Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands e.V.
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands e.V.
Auch wenn sich die meisten Sparer und Anleger inzwischen für Finanzprodukte entscheiden, die von privaten Banken angeboten werden, gibt es noch weitere Geldinstitute, die in diesem Segment aktiv sind und ebenfalls Anlageprodukte anbieten, die über eine Einlagensicherung verfügen.
Für einige Sparer und Anleger kann dies bedeuten, dass ihre Spareinlagen über die "Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH" sowie gegebenenfalls auch über den "Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands e.V." besichert sind.
Die "Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH" gewährleistet eine Grundabsicherung der Spareinlagen, da es sich bei ihr um nichts anderes als um die gesetzliche Einlagensicherung der öffentlichen Banken handelt. Wie es vom Gesetzgeber vorgeschrieben und im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz geregelt ist, sind die Einlagen der Kunden bis zu einer maximalen Auszahlung von 100.000 Euro zu 100 Prozent besichert. Die Besonderheit besteht darin, dass im Falle einer Bankeninsolvenz nicht nur Kontoguthaben, sondern auch die bis dahin angelaufenen Zinsen entschädigt werden.
Wie einleitend bereits erwähnt wurde, existiert mit dem "Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands e.V." noch eine zweite Stufe zur Absicherung der Spareinlagen. Sofern eine öffentliche Bank dieser Einrichtung angeschlossen ist, reicht die Einlagensicherung deutlich über den gesetzlichen Schutz hinaus: Die Einlagen sind vollständig und zugleich in unbegrenzter Höhe gesichert – somit besteht für den Anleger ein hundertprozentiger Kapitalschutz.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Absicherung erst dann greift, wenn der entstandene Schaden über die gesetzliche Absicherung hinausreicht. Sollten sich beispielsweise die Spareinlagen eines Anlegers auf 110.000 Euro belaufen, so müssen die ersten 100.000 Euro Entschädigungssumme bei der "Entschädigungseinrichtung deutscher Banken" und die restlichen 10.000 Euro dann beim "Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands e.V." geltend gemacht werden.
Eine der bekanntesten und renditestärksten Banken im Bereich der Tagegeld- und Festgeldanlage, die dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands e.V. angeschlossen ist, ist die Deutsche Kreditbank AG (DKB), welche mit ihrem DKB Tagesgeld und Girokonto bereits seit Jahren einen festen Platz in unserem Vergleich hat.
Weitere freiwillige Sicherungssysteme zum Schutz der Einlagen auf Sicht-, Spar- und Terminguthaben stellen wir Ihnen auf den folgenden Seiten vor:
- Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken
- Sparkassenstützungsfonds des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes
- Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
- Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
Wie hoch die Einlagensicherung für alle in unserem Tagesgeld-Vergleich vorgestellten Banken im Detail ist, haben wir auf der folgenden Seite für Sie zusammengetragen: